Bau- und Architektenrecht
Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Das Immobilienrecht stellt einen 
Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Es umfasst u. a. die Gebiete des 
Immobilienkaufrechts, des privaten Baurechts inkl. Bauträgerrecht, des 
Mietrechts (Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht), des Pachtrechts, des 
Maklerrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.
                    
Durch die in unserer Kanzlei tätigen 
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Miet- und 
Wohnungseigentumsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht decken wir den 
Bereich des Immobilienrechts umfassend ab.
                    
Wir vertreten sowohl Bauunternehmen, als
 auch Verbraucher. So unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld eines 
Immobilienerwerbs oder –verkaufs bzw. im Zusammenhang mit 
Bauträgerverträgen o.ä., stehen aber auch im Streitfall, z.B. in 
Gewährleistungsfällen, zur Verfügung, um eine schnelle und 
interessensgerechte Lösung herbeizuführen.
                    
Gleiches gilt natürlich auch im Bereich des Mietrechts. Hier vertreten wir ebenso Vermieter wie Mieter.
                    
Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört 
natürlich auch das Wohnungseigentumsrecht. Wir helfen Ihnen z.B. im 
Zusammenhang mit Beschlussanfechtungen, Vorbereitungen zur 
Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung oder sonstiger 
Verwaltungsangelegenheiten.
                  
Stichworte, die das Immobilienrecht betreffen:
Kaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, notarielle Beurkundung
Immobilienfinanzierung
Bauträgervertrag
Mietvertrag
Wohnungseigentum
Hausverwaltung
Maklerprovision
Beschlussanfechtung Eigentümerversammlung
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung