Bau- und Architektenrecht
Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht stellt eine 
besondere Rechtsmaterie dar, die selbst erfahrene Juristen oft vor große
 Herausforderungen stellt. Sowohl als Hausverwalter, als auch als 
Erwerber einer Eigentumswohnung oder bereits langjähriger 
Wohnungseigentümer sind Sie oft auf die Mitwirkung bzw. auf das 
Zusammenwirken der Eigentümergemeinschaft angewiesen.
                    
Den Rahmen für das Verhältnis zwischen 
den Wohnungseigentümern untereinander, der Gemeinschaft gegenüber dem 
einzelnen Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümer und der 
Hausverwaltung setzen zum einen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und 
das BGB, zum anderen die jeweilige Teilungserklärung und die 
Gemeinschaftsordnung, zusammen mit den Beschlüssen und Vereinbarungen 
der Wohnungseigentümer.
                    
Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die 
Wohnungseigentümergemeinschaft über die Verwaltung ihres Eigentums 
(Gemeinschaftseigentum), während die einzelnen Wohnungseigentümer 
innerhalb der eigenen Wohnung über das ihnen zustehende Sondereigentum 
selbst verfügen können.
                    
Aus dieser Konstellation können sich 
komplizierte Rechtsfragen ergeben, bei denen wir Ihnen mit Rat und Tat 
zur Seite stehen können, sei es im Zusammenhang mit wirtschaftlichen 
Fragen (z.B. Aufstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, 
Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage), sei es bei sonstigen 
Verwaltungsfragen (bauliche Veränderungen, Renovierung, Sanierung usw.).
                    
Natürlich beraten wir Sie auch im Vorfeld eines beabsichtigten Erwerbs einer Eigentumswohnung oder bei deren Verkauf.
                  
Stichworte, die das Wohnungseigentumsrecht betreffen:
Teilungserklärung
Gemeinschaftsordnung
Eigentumswohnung
Eigentümerversammlung, Tagesordnung
Beschluss, Beschlussanfechtung
Hausverwaltung
Ordnungsgemäße Verwaltung
Jahresabrechnung
Wirtschaftsplan
Sonderumlage
Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung
Bauliche Veränderung